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Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise

23. 04. 2021

Die Rolandstadt Perleberg gibt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Bundes und der Länder bekannt, dass eine Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen gewährt wird und weist die Gewerbetreibenden daraufhin, dass von der Corona-Krise nachweislich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2021 im Sachbereich Steuern der Stadt Perleberg Anträge auf zinslose Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern und Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für 2021 stellen können.

 

Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können außerdem Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen.

 

Bild zur Meldung: pixabay | Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise