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Landesregierung reagiert auf dynamische Entwicklung der Infektionslage in Brandenburger Landkreisen

19. 03. 2021

Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg:

[...]

Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden.

 

In den vergangenen Tagen gab es Gespräche zu notwendigen Maßnahmen im Falle einer dynamisch steigenden Infektionslage, darunter auch mit den Landräten und Oberbürgermeistern. Erörtert wurden dabei die Varianten „Landesweite Rücknahme von Öffnungsschritten“ und „Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungsschritten“. In der Abwägung wird die Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungen als sachgerechter angesehen. Damit können die im Flächenland Brandenburg sehr unterschiedlichen Infektionslagen angemessen berücksichtigt werden.

 

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung gilt ab Montag, 22. März, 00.00 Uhr, bis 11. April, 24.00 Uhr.

 

Mit der Rücknahme des dritten Öffnungsschrittes gemäß MPK-Beschluss vom 3. März soll die Entwicklungsdynamik des Infektionsgeschehens in den besonders betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gebremst werden. Konkret bedeutet das in betroffenen Kreisen/kreisfreien Städten:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Nicht betroffen von der Rücknahme des 3. Öffnungsschritts sind u.a. Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien, Floristikgeschäfte und Baumärkte sowie körpernahe Dienstleistungen.

Auch der Wechselbetrieb an den Schulen wird gekoppelt an regelmäßige Testungen bis zu den Osterferien weitergeführt. [...]


Text: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg

 

Bild zur Meldung: pixabay