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Pflicht zu Mund-Nasenschutz in ÖPNV und Einzelhandel

27. 04. 2020

Landesregierung Brandenburg hat am Freitag, 24.04.2020, weitere Änderungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung festgelegt: 

 


Auszug aus Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 24.04.2020:

 

In der Verordnung ist neu und wörtlich festgelegt...

 

1. zum Einzelhandel und zur Nutzung des ÖPNV:

Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie."

 

Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regional-express. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

 

Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.

 

2.

Zu Gottesdiensten und religiösen/nichtreligiösen Veranstaltungen heißt es in der Verordnung und sind damit ab 4. Mai erlaubt:

  • „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebets-räumen mit bis zu 50 Personen; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards... beachtet und eingehalten werden".
  • „nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis".

 

(Hinweis: Die o. g. Regelung gilt bereits jetzt für bis zu 20 Personen; neu – und mit Gültigkeit ab 4. Mai – ist die Erweiterung auf 50 Personen im ersten Satz).

 

Bild zur Meldung: Pixabay