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Land Brandenburg verlängert Kontaktbeschränkungen bis 19. April

01. 04. 2020

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. 

PDF: Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Stand 31.03.2020)

PDF: Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus vom 22.03.2020

PDF: Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg


Auszug aus der Pressemitteilung vom 31.03.2020:

 

[…]

Nach dem heutigen Beschluss wird der Aufenthalt auf öffentlichen Orten bis zum 19. April 2020, 24.00 Uhr untersagt. Damit wird die Geltungsdauer um zwei Wochen bis zum Ende der Osterferien verlängert.

 

Öffentliche Orte sind nach der Eindämmungsverordnung insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Um notwendige Wege zurücklegen zu können oder zum Beispiel Sport treiben zu können, gibt es folgende Ausnahmen:  

  • Wege zum Einkauf für den täglichen Bedarf (zum Beispiel Lebensmittel oder zu Apotheken)
  • Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten und zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes,
  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen wie Arztbesuche, dazu gehören auch Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
  • Abgabe von Blutspenden,
  • Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich und zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie zur Versorgung von Tieren,
  • Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.

 

Verstöße gegen die in der Eindämmungsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach dem ebenfalls beschlossenen neuen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 50 bis zu 25.000 Euro geahndet werden. [...]  


Hinweis:

Alle Informationen werden auf der städtischen Webseite unter dem Reiter „Coronavirus Informationen“ stets aktualisiert. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Anfragen über die Bürgerhotline unter der Telefonnummer (03876) 781 444 oder per Mail coronainformation@stadt-perleberg.de an die Stadt Perleberg wenden.

 

Bild zur Meldung: Pixabay