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Informationen für Unternehmen

21. 03. 2020

Nachfolgend finden Unternehmen weiterführende Informationen und Ansprechpartner.

 

Hotline TGZ Prignitz: (03877) 984 110

Hotline der Wirtschaftsförderung des Landes: (0331) 730 61 222

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: (030) 186 15 15 15

Hotline der Arbeitsagentur zu Kurzarbeitergeld: (0800) 455 55 20 (Arbeitgeber)

 

Die Hotlines werden intensiv in Anspruch genommen, so dass längere Wartezeiten entstehen können. Alle Informationen gibt es auch online, wo sie ggf. schneller zugänglich sind.


Direkte Hilfe: Konkrete Unterstützung für die Region Nordwestbrandenburg

Ab sofort bietet das Land Brandenburg Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an, sich an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) zu wenden. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt! Die WFBB Regionalcenter leiten die Informationen an eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie weiter, die in kleinstem Kreis, ebenfalls unter absoluter Vertraulichkeit, Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall prüft. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die TMB Tourismus-Marketing Gesellschaft sowie die Wirtschaftsförderung Brandenburg an.

Ansprechpartner:

Regionalcenter Nordwest-Brandenburg (Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppiner, Prignitz)
Regionalcenterleiter
Reinhard Göhler
Tel. (03391) 775 211
Fax (03391) 512 923
E-Mail reinhard.goehler@wfbb.de

 

Hier geht es zu den Informationen der Wirtschaftsförderung Brandenburg


Kurzarbeitergeld: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit Neuruppin.

Den Kundinnen und Kunden empfielt die Agentur für Arbeit Neuruppin in erster Linie die Nutzung des e-Services unter www.arbeitsagentur.de – darüber lassen sich bereits viele Anliegen wie Arbeitslosmeldungen, Meldung von Arbeitsunfähigkeiten oder Veränderungsmitteilungen abschließend bearbeiten. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürgern an die Servicecenter unter (0800) 455 55 00 (Arbeitnehmer) wenden.
 
Zusätzliche regionale Hotline:
Zusätzlich hat die Agentur für Arbeit eine regionale Hotline unter der Rufnummer (03391) 69 20 00 geschalten, um ihren Kundinnen und Kunden, aber auch den Unternehmen weitere Kontaktmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Hier geht es zu den Informationen der Agentur für Arbeit


Beste Übersicht aller Unterstützungsangebote: Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen von Bundesebene.

 

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen. Welche Instrumentarien geschaffen wurden und welche weiteren Handreichungen es von Seiten der Bundesregierung gibt, finden Sie hier:

 

Hier geht es zu den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine FAQ Liste publiziert, in der arbeitsrechtliche Auswirkungen thematisiert werden. Welche Gesetzgebung und Handlungsempfehlungen gelten, wenn eine Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden kann? Gibt es einen generellen Anspruch auf Homeoffice? Diese und weitere Fragestellungen werden in dieser Mitteilung des Bundes beantwortet.

 

Hier geht es zu den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Text: Stadt Wittstock

 

Bild zur Meldung: Logo TGZ Prignitz