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Feuerschalen wieder gestattet

11. 05. 2020

Die Stadt Perleberg informiert, dass aufgrund der nach wie vor gelten Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Eindämmungsverordnung vorerst keine Traditionsfeuer genehmigt werden. Das ist darin begründet, dass sich das Kontaktverbot einerseits und das Gemeinschaftserlebnis als besonderer Sinnbezug des Traditionsfeuers andererseits widersprechen.

 

Zur Durchführung offener Feuer gelten wieder die Bestimmungen, die vor der Corona-Pandemie galten. Das heißt, die immissions- und abfallrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg sowie die „Ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Stoffen im Freien im Gebiet der Stadt Perleberg(Link) sind einzuhalten. Demnach ist eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch jederzeit auszuschließen.

 

Gleiches gilt für Gefährdungen durch Wind oder trockene Witterung. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 sind Feuer verboten, auch Ödland oder Böschungen fangen leicht Feuer.

 

Organische Stoffe und Schnittmaterial dürfen nicht im Sinne einer Entsorgung verbrannt werden. Das Grün-Material ist abzugeben an den Annahmestellen des Landkreises soweit es nicht durch Schreddern, Mulchen oder Scheitholzgewinnung selbst verwertet werden kann. Ein korrektes Kleinfeuer besteht aus trockenem, ca. 2 Jahre abgelagerten, stückigem, naturbelassenem Holz.

 

In den Monaten Mai bis September sind Gartenfeuer nur in Ausnahmen möglich. Näheres ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Sogenannte Koch- und Grillfeuer in befestigten Feuerstätten, dazu zählen auch handelsübliche Feuerschalen, sind jedoch grundsätzlich wieder erlaubt.

 

Bild zur Meldung: Beate Mundt, FF Perleberg | Osterfeuer