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GAK-Anträge ab sofort ohne Frist stellen

30. 01. 2020

Wichtig: Ab sofort können Anträge der Leader-Förderrichtlinie Punkt E/GAK ohne festen Antragstermin jederzeit beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung und Landwirtschaft (LELF) eingereicht werden. Vorab muss eine Stellungnahme des Regionalmanagements eingeholt werden.

 

Über diese Richtlinie können Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen, zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs sowie der Dorfentwicklung eine Förderung beantragen.

 

Weitere Informationen hier.