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GAK-Antragstellung ab Januar wieder möglich

22. 12. 2020

Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Richtlinienänderung können wieder GAK-Anträge gestellt werden. Diese können beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) im Zeitraum ab Januar bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. Zuvor ist jedoch eine Stellungnahme für die jeweilige Maßnahme beim Regionalmanagement der LAG Storchenland Prignitz einzuholen. 

 

Es gibt zudem folgende Änderungen in der Antragstellung und im Prozess: 

  • Anträge sind vollständig und formgebunden beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Anträge haben dabei die Mindestanforderungen nach Nummer 6 des Antragsformulars zu erfüllen (siehe GAK-Antragsformular S. 10). Im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter bzw. nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.
  • Kommunen erhalten eine Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 800.000 Euro
  • Grundlage der Bewilligung ist eine Auswahl der Vorhaben nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg:
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-leader/

 

Für Rückfragen oder Abstimmungen zu konkreten Maßnahmen steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.