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Bauabgangsstatistik 2018 Land Brandenburg

26. 11. 2018

Das Amt für Statistik Berlin - Brandenburg informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,

  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin – Brandenburg.

 

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei der Stadt Perleberg bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html/

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauter Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.


Text: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg