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Betreten von Wäldern und Parks in Wittenberge bis auf Weiteres verboten!

Wittenberge, den 09. 10. 2017

Das Betreten sämtlicher städtischer Park- und Waldanlagen wird bis auf Weiteres untersagt. Das betrifft insbesondere den Clara-Zetkin-Park, den Stadtpark, den Krausewald sowie das Waldgebiet am Schwanenteich und Friedensteich.

 

Dieses Betretungsverbot wurde mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Wittenberge vom 9. Oktober 2017 geregelt.

 

Infolge des Unwetters vom 5.10.17 sind erhebliche Schäden in den Baumbeständen der städtischen Park- und Waldanlagen entstanden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche Gefahren für Leib und Leben sowie Sachwerte darstellen.

 

Die Verkehrssicherung konnte auf Grund der Vielzahl der vorhandenen Schäden noch nicht wieder hergestellt werden.
In den städtischen Park- und Waldanlagen besteht die Gefahr, dass jederzeit Personen durch herabstürzende Äste und umstürzende Bäume zu Schaden kommen können.

 

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden.

 

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung siehe unten

 

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